
Vor zwei Wochen hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die EU-Bürger ein "Recht auf Vergessenwerden" haben. Heißt: Suchmaschinenbetreiber müssen eine Löschung von Inhalten aus den Ergebnislisten möglich machen. Google hat schnell reagiert - ein entsprechendes Formular ist online.
Der Suchmaschinen-Gigant beugt sich dem EU-Urteil von Mitte Mai und stellte nun ein Formular ins Internet, mit dem Ihr die Löschung von unliebsamen Links beantragen könnt. Google wird jeden Antrag individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen.
Beim Ausfüllen des Antrags ist außerdem noch ein Identifikationsnachweis in Form eines gültigen Führerscheins, Personalausweises oder eines anderen gültigen Lichtbildausweises notwendig. Diese könnt Ihr per Datei-Upload an den Antrag anhängen.
Laut mehreren Medien sollen ein Beraterausschuss Google künftig helfen, zu einer entsprechenden Entscheidung zu kommen. Dem Ausschuss sollen unter anderem Ex-Konzernchef Eric Schmidt, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales, Experten der Universitäten von Oxford und Leuven (Belgien), Spaniens ehemaliger oberster Datenschützer José Luis Pinar sowie der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Frank La Rue, angehören.