Klappuhr am Handgelenk: Samsung hat sich ein Patent gesichert, das eine Smartwatch mit beweglichem Display beschreibt. Demnach würde sich der Screen eines solchen Geräts einfach hochklappen lassen, um in bestimmten Situationen den Blick auf wichtige Informationen zu erleichtern, wie SamMobile schreibt.
Im Alltagsgebrauch ist ein Blick auf die Uhr damit zwar etwas umständlich, bei einer Smartwatch könnte ein Klapp-Display auch durchaus Vorteile bieten – je nach Situation. Eine Smartwatch mit integrierter Kamera etwa ließe sich ohne beweglichen Screen nur sehr schwer für Schnappschüsse und Selfies verwenden. Auch für Videotelefonate wäre das Klappdisplay von Vorteil, weil der Nutzer den Arm nicht die ganze Zeit gedreht halten müsste.
Samsung-Smartwatch als Navi am Steuer?
Samsung könnte dabei auch an Autofahrer gedacht haben, die mit Smartwatch am Handgelenk und der Hand am Lenker besser das Display im Auge behalten würden. Stellt sich die Frage, wie legal letztlich der Einsatz im Fahrzeug wäre. Bislang meckert der Gesetzgeber nicht, wenn Autofahrer eine Smartwatch hinterm Steuer einfach nur tragen. Anders sieht es bei der aktiven Nutzung aus: Die Berliner Polizei ahndet es beispielsweise, wenn der Führer eines Fahrzeugs während der Fahrt an der Apple Watch Programme bedient. Ein Navi am Handgelenk wäre durchaus praktisch, könnte aber noch mehr Aufmerksamkeit des Fahrers erfordern.
Ob die im Samsung-Patent beschriebenen Features jemals zur Marktreife gelangen, bleibt offen. Es wäre nicht das einzige Technik-Gadget, das Samsung "auf Halde" hat: Erst kürzlich wurde ein Patent bekannt, welches einen Körperfett-Scanner für das Samsung Galaxy S7 beschreiben könnte.

