Simon Unges Aus bei Mediakraft: Die Knebelverträge der YouTube-Stars

YouTube-Star Simon Unge gibt Mediakraft die Schuld
YouTube-Star Simon Unge gibt Mediakraft die Schuld (© 2014 YouTube/ungefilmt, CURVED Montage )
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Mehr Reichweite, mehr Probleme: Mit Simon Unge hat sich der nächste große YouTuber vom Vermarkter Mediakraft losgesagt. Aber ist die Kündigung überhaupt rechtskräftig? Und warum wollen immer mehr Podcaster auf eigenen Beinen stehen. Medienanwalt Christian Solmecke bemängelt vor allem Knebelverträge, mit denen zumeist noch sehr junge YouTuber ausgebeutet werden.

"Ausgebeutet" ist zweifelsohne  ein relativer Begriff, wenn man bedenkt, dass erfolgreiche YouTube-Stars bis zu 15.000 Euro im Monat verdienen können. Allerdings landet in den meisten Fällen dieselbe Summe beim Vermarkter, der einen Management-Vertrag mit Web-Promis wie LeFloid und Co. hat. Und eben auch Simon Unge, der unter großem medialen Echo seine Zusammenarbeit mit Mediakraft beendet hat.

"Mit Euch möchte ich nie, nie wieder etwas zu tun haben", sagt Unge am Ende seines Abschiedsvideos "Die schwerste Entscheidung meines Lebens", das er am 21. Dezember in seinem Kanal "Ungefilmt" veröffentlichte. Gemeint ist damit Mediakraft. Das Netzwerk zählt zu den größten Youtube-Netzwerken Deutschlands und versammelt unter einem Dach die wichtigsten Youtuber des Landes. Darunter eben auch Simon Unge.

"Die Hälfte ohne entsprechende Gegenleistung"

Der 24-Jährige, der mit bürgerlichen Namen Simon Wiefels heißt, testet in seinen Kanälen Videospiele oder erzählt von seinem Alltag. So erfolgreich, dass seine Clips damit durchschnittlich 30 Millionen Mal pro Monat abgerufen werden. Für Unge ein gutes Geschäft. In seinem Abschiedsvideo bestätigt er, dass er von den Werbeerlösen gut leben kann. Aus diesem Grund fiel ihm die Entscheidung, die beiden Kanäle zu schließen, auch so schwer.

Gut leben können von den Millionenreichweiten aber nicht nur die YouTuber, sondern auch deren Management: "Mehr als 20 % davon sollten im Falle der Vermarktung durch ein Netzwerk diesem nicht zugesprochen werden. Ansonsten läge ein Verstoß gegen die üblichen Provisionsregelungen beim Managementvertrag vor", sagt IT-Anwalt Christian Solmecke. "Ich habe schon Verträge gesehen, bei denen YouTuber - nach Abrechnung mit YouTube - die Hälfte der verbleibenden Einnahmen an das Netzwerk abgeben sollten. Beim YouTuber blieben dann noch ca. 0,5 - 1 Cent pro Videoaufruf. Bei 30 Millionen Videoaufrufen, können gute YouTuber so zwischen 15.000 und 30.000 Euro im Monat verdienen. Die gleiche Summe erhält aber auch das Netzwerk, oft ohne dass dafür eine entsprechende Gegenleistung erbracht wird."

Der YouTuber sollte darauf bestehen, die tatsächlichen Einnahmen einsehen zu dürfen. Auf diese Art wird Transparenz, Vertrauen und Fairness geschaffen. In den meisten Fällen gehen etwa 45 % der Einnahmen direkt an YouTube. Es bleiben 55 % die zwischen Netzwerk und YouTuber aufzuteilen sind.

"Unge wird sehr wahrscheinlich nicht befugt sein, einfach einen neuen Kanal aufzumachen"

Die Vorteile, die einem der Beitritt zu einem YouTube-Netzwerk bringen kann, klängen zunächst gut. Es seien dennoch einige Faktoren vor Vertragsunterzeichnung zu beachten. "Exklusivität und Transparenz, Rechte und Leistungen, Vergütung und Laufzeit sind die wichtigsten Schlagworte", so Solmecke.

Nach Eingehung eines Vertrages mit einem Youtube-Netzwerk sei der YouTuber in der Regel nicht befugt, weitere Verträge über seine Kanäle und Videos abzuschließen. Auch neue Kanäle und Videos unterfallen zunächst diesem Vertrag. "Unge wird sehr wahrscheinlich nicht befugt sein einfach einen neuen Kanal aufzumachen. Schon jetzt sind ihm fast 500.000 Fans auf den neu eingerichteten Kanal gefolgt. Mediakraft kann zwar bei Vorliegen einer entsprechenden Klausel nach Vorlage durch den YouTuber einzelne Kanäle und Videos mangels Interesse freigeben. Dies ist hier jedoch kaum zu erwarten", schätzt Solmecke.

Unge sprach in seinem „Kündigungsvideo“ von einer wiedergewonnenen Freiheit. "Tatsächlich ist es so", erklärt Solmecke, "dass die kreative Freiheit des Youtubers häufig für nicht klar bestimmbare Situationen ausgeschlossen wird. Hier fehlt es oft an der gebotenen Transparenz der Vertragsklauseln." Eine Klausel, die beispielsweise beinhaltet, dass der YouTuber die kreative (Letzt-)Entscheidungsgewalt innehat, aber verpflichtet ist, "rechtliche und redaktionelle Vorgaben vom Netzwerk im Falle eines Risikos für den Vermarktungserfolg zu beachten", sei sittenwidrig. "Es kommt nicht selten vor, dass hier bewusst die geschäftliche Unerfahrenheit der häufig noch minderjährigen YouTuber ausgenutzt wird", warnt Solmecke. "In solchen Verträgen sind die Regelungen zum Mitspracherecht und der Entscheidungsbefugnis genau zu prüfen."

Imageverlust für Mediakraft

Im Vertrag müssen die Leistungspflichten und Rechte des Netzwerks demnach eindeutig formuliert sein. Promotion- und Vermarktungsaktivitäten, die beispielsweise "nach billigem Ermessen" ausgeführt werden, seien nicht hinreichend bestimmt. "Der Youtuber hat bei solchen Klauseln überhaupt keine Rechtssicherheit", erläutert Solmecke.

Darüber hinaus ist die Einräumung eines Zustimmungserfordernisses seitens des YouTubers wichtig. Wenn das Netzwerk sich Rechte vorbehält, wie die Vornahme von "jeglichen Änderungen und Bearbeitungen, um Content ganz oder in Teilen in die Plattform (zu) integrieren", oder "die eingeräumten Befugnisse weiter(zu)übertragen, Dritten ein(zu)räumen oder die Nutzung (zu) gestatten", sollte dies nicht ohne Zustimmung des YouTubers möglich sein.

Für Unge scheint der Abschied von Mediakraft dennoch geglückt: Bis jetzt hat sein neuer YouTube-Kanal bereits rund 460.000 Abonnenten. Der Vermarkter, der mit dem Weggang von LeFloid sowieso schon mit einem Imageverlust zu kämpfen hat, dürfte nur schwer weiterhin auf Unges Engagement zählen können. Bei dem großen medialen Interesse wird sich das Unternehmen seine nächste Schritte gut überlegen müssen.

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