Bereits im Dezember war ans Licht gekommen, dass die Taschenlampen-App „Brightest Flashlight“ mehr mit dem Smartphone tat, als nur zu leuchten: Positionsdaten der User wurden ohne deren Wissen in Echtzeit an Werbefirmen und Dritte weitergegeben. Nun gab es eine außergerichtliche Einigung mit der FTC – ohne ernsthafte Strafe für den Hersteller.
Wie GigaOm berichtet, muss Erik Geidl, der als Einmann-Studio GoldenShores hinter der App steckt, keine Strafe zahlen. Er ist lediglich verpflichtet, in Zukunft Bücher zu führen, die der FTC, der Federal Trade Commission vorzulegen sind, darf die gesammelten Geodaten der Benutzer nicht behalten und muss neue Geschäfte bei der Behörde anmelden. Zudem ist er verpflichtet, weitere Datensammlungen klar kenntlich zu machen.
Endnutzerlizenz war irreführend aber nicht illegal
Die Milde des Urteils mag darauf basieren, dass die Tracking-Funktion der App in einer gezielt komplizierten Endnutzerlizenz versteckt war – aber durchaus Erwähnung fand. 50 Millionen Nutzer haben die App, die bisher durchweg gute Bewertungen hatte, installiert. Die Federal Trade Commission ist als Bundesbehörde in den USA für Verbraucherschutz und Zusammenschlusskontrolle und Wettbewerbsverzerrung von Firmen zuständig. Damit ist sie vor allem für die Bekämpfung unfairer und täuschender Marktpraktiken zuständig, wie in diesem Falle.