Ein Tweet sorgte für mächtig Aufregung: Twitter-Nutzer @darrellwhitelaw postete am Samstag eine Dropbox-Fehlermeldung und erhielt dafür mehr als 3.000 Retweets in kürzester Zeit. Die Cloud-Nutzer vermuteten Datenschnüffelei des Anbieters. Doch dieser stellte die Vermutung als Antwort auf den Tweet bereits richtig.
Der Screenshot von einer Fehlermeldung ließ am Wochenende die Alarmglocken tausender Dropbox-Nutzer läuten. Die Abbildung zeigt, dass der Dienst einen Inhalt blockiert hat, der gegen das umstrittene amerikanische Urheberrechtsschutzgesetz DMCA (Digital Millennium Copyright Act) verstößt. Nutzer des Cloud-Dienstes wurden daraufhin unruhig, da sie befürchteten, der Anbieter würde die privaten Ordner auf Suche nach urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik oder Filmen durchsuchen. Doch der auslösende Tweet beinhaltete keine Neuigkeit.
Nur das Teilen urheberrechtlich geschützter Dateien wird verhindert
Auf die Aufregung im sozialen Netzwerk reagierte Dropbox umgehend mit einer Richtigstellung. Aus der offiziellen Mitteilung geht hervor, dass das Unternehmen über eine Blacklist verfügt, die erweitert wird, wenn Beschwerden über eine Urheberrechtsverletzung laut DMCA eingehen. Ein automatisiertes System gleicht dann jedes Mal, wenn ein Nutzer eine Datei teilen will, dessen sogenannten Hash mit der Blacklist ab. Handelt es sich laut dem digitalen Fingerprint der Datei um urheberrechtlich geschütztes Material der Blacklist, ist das Teilen mit anderen Nutzern nicht möglich.
Das bedeutet: Dropbox durchsucht Eure privaten Ordner nicht gezielt nach geschützten Inhalten. Erst wenn Ihr Dateien teilen wollt, werden diese automatisch auf Übereinstimmungen mit der Blacklist geprüft. Handelt es sich um eine geschützte Datei, wird das Teilen verhindert. Dennoch bleibt die Datei unangetastet in Eurem privaten Ordner bestehen.