Drohnen machen Spaß und liefern mit ihrer Kamera tolle Luftaufnahmen. Aber was viele nicht wissen: Nicht überall dürft ihr die kleinen Multicopter einfach so fliegen lassen. Unter Umständen braucht ihr sogar einen Drohnenführerschein. Wir erklären, welche rechtliche Regelung gilt und was ihr wissen müsst, bevor ihr eure Drohne steigen lasst.
Drohnen, die sich per Smartphone oder sogar VR-Brille durch die Lüfte steuern lassen und dabei digitale Fotos oder Videos aufnehmen können, werden seit einigen Jahren immer beliebter. Sie sind perfekt, um Aufnahmen von Hochzeiten, Sport-Events oder anderen Veranstaltungen zu machen. Andere fliegen damit durch spezielle Parcours um die Wette oder machen sich einfach einen Freizeitspaß daraus, indem sie in ihrem Garten herumfliegen.
Der Betrieb einer Drohne ist aber nicht immer und überall erlaubt. Denn die kleinen Multicopter können auch gefährlich sein, zum Beispiel wenn sie über bewohnten Gegenden abstürzen oder im schlimmsten Fall den Flugverkehr behindern. Außerdem verletzen Foto- und Videoaufnahmen im deutschen Luftraum unter Umständen die geltenden Persönlichkeitsrechte. Für größere Modelle gibt es daher sogar einen Drohnenführerschein.
Welche Vorschriften bei der Nutzung von Drohnen gelten, das regelt in Deutschland die Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums. Das Gesetz gilt offiziell seit April 2017. Seit Oktober 2017 hat jeder Pilot einer Drohne unter Umständen die Pflicht, einen sogenannten "Kenntnisnachweis" erbringen zu können.Wir geben euch einen Überblick über die wichtigsten Regeln der Drohnenverordnung und was ihr beachten müsst.
Was ist überhaupt offiziell eine Drohne?
Unter einer Drohne versteht man im Allgemeinen ein unbemanntes Fluggerät. Das Luftrecht unterscheidet dabei zwischen gewerblich genutzten, unbemannten Luftfahrtsystemen und privaten Flugmodellen. Unter die letzte Kategorie fallen auch die ferngesteuerten Quadro- oder Multicopter, die wir als "Drohnen" kennen.
Die Drohnenverordnung teilt Drohnen und Modellflugzeuge nach ihrem Gewicht in unterschiedliche Klassen ein. Flugobjekte mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilo unterliegen einer Kennzeichnungspflicht. Sie müssen generell eine Plakette mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers tragen. Die muss dabei dauerhaft befestigt und feuerfest sein, damit man im Schadensfall den Halter feststellen kann.
Wer braucht einen Drohnenführerschein?
Ab 2 Kilogramm Gewicht ist zusätzlich zur Kennzeichnungspflicht auch ein "Kenntnisnachweis zum Betrieb unbemannter Fluggeräte" nach Paragraf 21 der Luftverkehrs-Verordnung nötig, sprich: Der sogenannte Drohnenführerschein ist dann verpflichtend. Der Kenntnisnachweis ist auch bei leichteren Drohnen nötig, wenn sie eine Flughöhe von über 100 Metern erreichen. Um mit eurer Drohne in dieser Höhe fliegen zu dürfen, braucht ihr zusätzlich eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde.
Eine Erlaubnispflicht gilt außerdem, wenn die Drohne schwerer als 5 Kilo ist und ihr euer Fluggerät in der Nacht fliegen lassen wollt. Eine Sondergenehmigung ist außerdem innerhalb von Gebieten mit einer Flugbeschränkung erforderlich. Unterhalb von 5 Kilo braucht ihr keine Genehmigung. Das gilt seit 2017 auch, wenn ihr unbemannte Flugsysteme gewerblich nutzten wollt. Zuvor musste für diese – unabhängig vom Gewicht – eine Genehmigung für den Einsatz eingeholt werden.
Keinen Drohnenführerschein braucht, wer seinen Multicopter auf einem offiziellen Modellfluggelände steigen lässt. Gleiches gilt selbstredend für ferngesteuerte Flugzeugmodelle. Die oben erwähnte Kennzeichnungspflicht besteht allerdings auch für Drohnen und Modelle beim Fliegen auf einem solchen Gelände. Auch Inhaber einer gültigen Pilotenlizenz oder einer Erlaubnis als Luftfahrzeugführer brauchen keinen zusätzlichen Führerschein für das Fliegen einer Drohne.
Drohnenführerschein machen – so geht's!
Den Drohnenführerschein oder Kenntnisnachweis können Hobby-Piloten bei allen offiziellen Stellen machen, die vom Luftfahrt-Bundesamt dafür anerkannt sind. Dazu gehören zum Beispiel Flugschulen oder spezielle Schulungsanbieter für Multicopter, Drohnenhändler oder Organisationen und Einrichtungen wie der TÜV Süd oder das Lufthansa Aviation Training Center sowie die deutschen Modellflugverbände. Die vollständige Liste mit allen anerkannten Anbietern gibt es auf der Website des Luftfahrt-Bundesamts.