Für Verkäufer ist das vorzeitige Beenden einer eBay-Auktion eine gute Gelegenheit, um ein Angebot aus dem Netz zu nehmen. Bieter haben daran eher weniger Freunde, geht einem meist doch ein potenzielles Schnäppchen durch die Lappen. Denn leider wird mit der Funktion oftmals Schabernack getrieben, um beispielsweise einen zu niedrigen Verkaufspreis zu verhindern. Doch was sagen eigentlich die AGB und Gerichtsurteile dazu – wann darf ein Verkäufer eine Auktion abbrechen?
Diese Gründe akzeptiert eBay beim vorzeitigen Beendigen einer Auktion
Grundsätzlich gilt: Wenn du einen Artikel auf eBay zum Verkauf einstellst, erklärst du dich verbindlich zum Abschluss eines Vertrags bereit. Die Angebotsdauer ist ebenfalls bindend. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Verkäufer eingestellte Angebote vor Ablauf der Auktion beenden. Gründe, die laut eBay-Hilfe dazu berechtigen, sind unter anderem der Diebstahl oder Verlust eines Artikels. Liegt der Verkaufsgegenstand dem Verkäufer nicht mehr vor und ist es nicht sein eigenes Verschulden, darf er das Angebot ebenfalls zurückziehen.
Ein weiterer Grund, den eBay für die Beendigung einer Auktion akzeptiert, ist etwas schwammig formuliert: „Sie haben beim Eingeben des Angebots, des Startpreises oder des Mindestpreises einen Fehler gemacht.“ Ist dies der Fall, darf die Auktion nur beendet werden, wenn eine Änderung des Angebots nicht mehr möglich ist.
Weitere Voraussetzungen für das Zurückziehen eines Angebots
Zum einen hängt es dann noch von der Angebotsdauer ab, ob du die Auktion vorzeitig beenden kannst – zum anderen kommt es darauf an, ob schon Gebote abgegeben wurden. Läuft die Auktion noch länger als zwölf Stunden, kann das Angebot bei Vorlage der oben erwähnten Gründe beendet werden. Haben Interessenten bereits Gebote abgegeben, können diese gestrichen oder der Artikel an den bislang Höchstbietenden abgegeben werden. Sind es bis zum Auktionsende noch weniger als zwölf, kann die Auktion nur dann beendet werden, wenn keine Gebote vorliegen. Dass der Höchstbietende einer Auktion einen Anspruch auf den angebotenen Artikel hat, ist auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Paragraf zehn festgehalten.
Bestehen Zweifel daran, dass der Verkäufer das Angebot vorzeitig beenden durfte, sollte das eBay-Rechtsportal die erste Anlaufstelle sein und der Kontakt mit dem Anbieter gesucht werden. Kommt keine Einigung zustande, hilft nur der Gang zum Anwalt. Ob eine Klage allerdings Aussicht auf Erfolg hat, hängt stark vom Einzelfall ab.
Anfechtungsgrund und Anfechtungserklärung
Stellt ein Verkäufer irrtümlich einen Artikel für einen falschen Preis bei eBay ein, kann dies ebenfalls ein Grund für ihn sein, nach dem Eingang erster Gebote vom Angebot zurücktreten zu wollen. Als Anfechtungsgrund für das von ihm gemachte Angebot wird in diesem Fall gerne angeführt, dass die Preisangabe nicht dem Erklärungswillen des Verkäufers entsprach.
Die Auktionsplattform eBay empfiehlt auf ihrem Rechtsportal für so einen Fall die Abgabe einer entsprechenden Anfechtungserklärung gegenüber dem Höchstbietenden. Da es in der Vergangenheit Fälle gab, in denen eine solche Erklärung nicht wie erwünscht berücksichtigt wurde, weil Formulierungen nicht eindeutig waren, kann es an dieser Stelle sinnvoll sein, sich Unterstützung von einem Rechtsexperten zu holen.
Bei diesem Text handelt es sich nicht um eine Rechtsbelehrung und nicht jeder Kaufvertrag mit einem falsch eingestellten Preis ist anfechtbar. Solltet Ihr selbst Hilfe in einem solchen Fall benötigen, bieten Anwälte das nötige Fachwissen.
Zusammenfassung
- Wer einen Gegenstand bei eBay zum Verkauf anbietet, erklärt sich bereit, einen Vertrag darüber abzuschließen
- Kontrolliere vor dem Einstellen eines Angebots, ob du alle Angaben richtig getroffen hast
- Das Beenden einer Auktion ist nur dann möglich, wenn der Artikel ohne eigenes Verschulden nicht mehr vorhanden ist
- Fehler beim Einstellen berechtigen nur dann zum Beenden des Angebots, wenn keine Änderungen mehr vorgenommen werden können
- Ohne Weiteres ist die Beendigung nur dann vorzunehmen, wenn die Auktion noch länger als zwölf Stunden läuft oder noch keine Gebote abgegeben wurden
- Wird eine weniger als zwölf Stunden laufende Auktion trotz mehrerer Gebote vorzeitig beendet, hat der Höchstbietende einen Anspruch auf den Artikel oder Schadenersatz