Erwartungsvoll nehmt ihr euer erworbenes Smartphone aus der Schachtel. Beim Anschalten die Ernüchterung: Anstatt der vom Hersteller vollmundig versprochenen Superdarstellung in 4K-Auflösung zeigt das Display nur Streifen an. So etwas Ähnliches schon mal erlebt? Im Folgenden erklären wir euch, an wen ihr euch im Schadensfall wenden solltet und was es eigentlich mit der Gewährleistung und Garantie auf sich hat.
- von Claudia Krüger
Habt ihr euer Smartphone bei einem Onlinehändler gekauft, dürft ihr es innerhalb der ersten 14 Tage ohne Angabe von Gründen selbst dann zurücksenden, wenn es keinen Mangel aufweist. Das gibt euch die Möglichkeit, das Handy zuhause in Ruhe zu begutachten. Voraussetzung für die Erstattung des vollen Kaufpreises bei Rückgabe ist das Vorhandensein der Rechnung und der Originalverpackung. Smartphone und Zubehör müssen sich in einem tadellosen Zustand befinden, ansonsten darf der Händler einen Teil des Kaufpreises einbehalten.
Einen Rechtsanspruch auf unbegründete Rückgabe habt ihr nicht, wenn ihr das Handy in einem Ladengeschäft gekauft habt, da ihr es dort vorab testen konntet. Nimmt der Händler es dennoch zurück, tut er es aus Kulanz.
Was, wenn das neue Smartphone defekt ankommt oder ein Mangel erst nach einiger Zeit auffällt?
Bevor ihr euch zur Reparatur an eine freie Werkstatt wendet oder gar selbst Hand anlegt, solltet ihr prüfen, ob Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen. Eine Reparatur, die nicht von einer Hersteller-zertifizierten Werkstatt vorgenommen wird, kann diese Ansprüche nämlich gefährden. Aber worin unterscheiden sich eigentlich Gewährleistung und Garantie?
Gewährleistung: Eine gesetzlich verankerte Pflicht des Händlers
Bei der Gewährleistung handelt es sich um die gesetzlich festgelegte zweijährige Pflicht des Händlers, euer Smartphone kostenfrei instand zu setzen, umzutauschen oder zurückzunehmen, wenn ein Mangel nachweislich schon beim Kauf bestanden hat. Das gilt auch für versteckte Fehler, die sich erst nach einiger Zeit der Benutzung offenbaren. Der Händler darf euch nicht mit Verweis auf die Garantiepflicht des Herstellers abwimmeln!
Ihm stehen zwei Versuche zu, den Fehler am Gerät zu beheben. Einen Anspruch auf ein Ersatzgerät zur Überbrückung der Reparaturzeit habt ihr in der Regel nicht. Besteht der Fehler trotz der Behebungsversuche weiterhin, könnt ihr den Ersatz gegen ein einwandfrei funktionierendes Smartphone oder die Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises einfordern. Auch eine Kaufpreisminderung ist möglich.
Kunde oder Händler: Bei wem liegt die Beweispflicht?
Wichtig zu wissen: Zugunsten des Kunden ist es innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf der Händler, der beweisen muss, dass das Gerät bei Auslieferung frei von Mängeln war. Danach geht die Beweispflicht auf den Kunden über. Heißt im Klartext, dass ihr im Falle eines Defektes, den ihr erst sechs Monate nach dem Kauf bemerkt, nachweisen müsst, den Schaden am Smartphone nicht selber verschuldet zu haben.
Kauft ihr ein gebrauchtes Smartphone bei einem gewerblichen Händler, lohnt ein Blick in dessen AGB. Bei Gebraucht- und B-Ware darf dieser den Gewährleistungszeitraum nämlich auf zwölf Monate verkürzen.
Garantie: Eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers
Die Garantie ist eine freiwillige Dienstleistung und ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht. Dementsprechend variieren Umfang und Dauer der Garantie je nach Anbieter. Dieser entscheidet, ob und für welchen Zeitraum er Zusatzleistungen, beispielsweise kostenlose Reparaturen vor Ort, einen Abholservice im Schadensfall oder eine Umtauschgarantie anbietet. Oft ist die Garantie mit Bedingungen oder Zusatzklauseln versehen, beispielsweise mit dem Garantie-Ausschluss verschleißbarer Teile wie Akku oder Netzteil.
Hier geht es zu den Garantiebedingungen einiger großer Hersteller:
- Samsung: 24 Monate auf Smartphones, 12 Monate auf fest verbaute Akkus, 6 Monate auf Zubehör und herausnehmbare Akkus
- LG Electronics: 24 Monate auf Smartphones, 6 Monate auf Akkus
- Apple: 12 Monate auf iPhones, Akkus und Zubehör
- Sony: 24 Monate auf Smartphones, 12 Monate auf Akkus
- Huawei: 24 Monate auf Smartphones, 6 Monate für Ladegeräte und Akkus, 3 Monate für Kopfhörer
Beim Kauf aus dem Ausland: Garantie- und Rücksendebedingungen beachten!
Auch außerhalb der EU angesiedelte Anbieter sogenannter "Chinahandys" bieten häufig eine Garantie, allerdings keine Gewährleistung. Obwohl einige asiatische Händler und Verkaufsplattformen bereits Versandlager in Europa haben, ist zu beachten, dass das Handy im Garantiefall oft direkt zum Hersteller nach Asien zurückgesendet werden muss, was hohe Versandkosten und extrem lange Wartezeiten auf ein repariertes Smartphone oder Ersatzgerät zur Folge haben kann.
Ob sich der Verzicht auf die Gewährleistung oder eine Garantieabwicklung vor Ort angesichts eines niedrigen Kaufpreises lohnt, muss jeder für sich selbst abwägen.