Blitzer-App am Steuer benutzt – 75 Euro Bußgeld

Radarfallen dürfen mit Blitzer-Apps nicht aufgespürt werden
Radarfallen dürfen mit Blitzer-Apps nicht aufgespürt werden (© 2014 GLP/Matthias Bozek/pixelio.de )
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Achtung, verboten: Die Nutzung von Blitzer-Apps am Steuer ist keine rechtliche Grauzone, sondern eine klare Ordnungswidrigkeit – das hat das Landesgericht Celle mit einem Urteil klargestellt, wie der NDR berichtet. Ein Autofahrer musste eine Strafe von 75 Euro zahlen, weil er eine Blitzer-App während der Fahrt genutzt hatte.

Wer eine App benutzt, um damit während der Fahrt Radarfallen aufzuspüren, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer sich nur vor der Fahrt über die Position von Blitzern informiert, hat jedoch nichts zu befürchten. Das war beim aktuellen Urteil aber nicht der Fall: Ein Autofahrer ist der Polizei aufgefallen, weil er ohne zu blinken abgebogen ist. Den Beamten fiel bei der Kontrolle aber das Smartphone mit geöffneter Blitzer-App auf – wie sich zeigt Nachweis genug, um eine Geldbuße nach sich zu ziehen.

Nachweis von Blitzer-Apps schwierig

Eine Rechtsbeschwerde des betroffenen Fahrers hatten die Richter abgelehnt. Zwar ist die Rechtslage bezüglich Blitzer-Apps recht eindeutig, Gegner legten die bestehenden Bestimmungen allerdings anders aus: So ist es laut Paragraf 23, Absatz 1b der StVO untersagt, Geräte mitzuführen, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören können. Ein Störfall liege aber bei Smartphones nicht vor, zumal das Gerät selbst nicht primär dafür gemacht ist, Radarfallen zu entdecken, so die Befürworter solcher Apps.

Das aktuelle Urteil misst den Einwänden allerdings keine Bedeutung bei. Wer also weiterhin nicht auf Blitzer-Apps am Steuer verzichten möchte, muss sich auf eine Strafe einstellen, auch wenn der Polizei ein Nachweis nicht immer so leicht fallen dürfte wie im aktuellen Fall.

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