Landgericht Berlin gibt Kläger recht: Die Herstellergarantie von Apple ist in vielen Punkten unzulässig. Insgesamt 16 Klauseln bemängelt das Gericht in der Apple-Erklärung, die es auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hin untersucht hatte. Die Haftung für Mängel an den Produkten würde durch Apple auf unzulässige Weise eingeschränkt, was zulasten der Kunden gehe.
Das Urteil betrifft elf Klauseln der Garantie für Hardware sowie fünf Klauseln der Garantieerweiterung, des sogenannten AppleCare Protection Plan. Das gab der vzbv in einer Pressemitteilung auf seiner Homepage bekannt. Apple hat die entsprechenden Klauseln offenbar bereits geändert, weigere sich jedoch, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Laut Gesetz zwei Jahre Gewährleistung
Apple hatte unter anderem damit geworben, für Materialfehler bei seinen Produkten eine Garantie von einem Jahr zu gewährleisten. Laut Gesetz beträgt der vom Hersteller zu gewährende Gewährleistungszeitraum für das Material eines Produktes aber mindestens zwei Jahre. Zudem hatte Apple den Anspruch auf Fälle begrenzt, in denen die Geräte trotz "normaler Nutzung" schadhaft seien; wie eine normale Nutzung allerdings aussieht, hatte Apple nicht näher beschrieben. Das Gericht urteilte, dass durch diese Klausel das Garantieversprechen als belanglos entwertet würde.
Dem Urteil war eine Klage aus dem Jahre 2012 gegen den AppleCare Protection Plan vorausgegangen, die von Verbraucherschützern aus elf europäischen Ländern eingereicht worden war. Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 28. November 2014 ist bisher nicht rechtskräftig.