Hammerschlag nach Urteil im Europäischen Gerichtshof (EuGH): Google muss bestimmte Suchtreffer löschen, wenn Inhalte die Persönlichkeitsrechte von Bürgern verletzen. Auf Antrag können EU-Bürger von ihrem Recht Gebrauch machen und Suchergebnisse löschen lassen. Die rennen Google jetzt die Bude ein: 12.000 Löschanträge gab es schon am ersten Tag.
Ein "Recht auf Vergessenwerden" steht laut Europäischem Gerichtshof jedem EU-Bürger zu. Wenn ein Suchdienst nach der Eingabe eines Namens Links zu heiklen Inhalten ausspuckt, reicht es in der Regel einen Antrag zu stellen und die Betreiber des Suchdienstes haben die Verknüpfung zu entfernen. Vorausgesetzt, die Persönlichkeitsrechte des betroffenen EU-Bürgers sind gefährdet. Ein Beraterausschuss bei Google, in dem unter anderem auch Ex-Google-Chef Eric Schmidt und Wikipedia-Gründer Jimmy Wales sitzen, hat dabei ein wachsames Auge auf die Löschungen. Das beratende Team dürfte in diesen Tagen eine Menge zu tun haben: Schon in den ersten 24 Stunden gingen nach Spiegel-Online-Informationen europaweit 12.000 Anträge auf Tilgung im Konzern ein.
Microsoft zögert noch
Zwar ist nicht nur Google von dem gerichtlichen Urteil betroffen, das erst Mitte Mai gefällt worden ist, doch gibt man sich anderswo zögerlicher. Laut Spiegel Online lassen sich einzelne gelöschte Einträge auf chillingeffects.org rückverfolgen – Einträge in der Datenbank sind augenscheinlich vorhanden. Ein Google-Sprecher dazu auf Spiegel Online: "Das wird bei Suchtreffer-Entfernungen auf Grundlage des EuGH-Urteils so nicht sein. Wir werden auf den Schutz der Anonymität achten" Mitbewerber Bing bietet derweil noch kein Löschformular an. Dafür gibt nach Aussage von Microsoft noch zu wenige Löschgesuche. Der Grund dafür liegt bei einem Marktanteil von nur drei Prozent auf der Hand. Wollt Ihr auch etwas löschen lassen? Hier geht’s zum Antragsformular von Google.