Neue Regeln beim Rundfunkbeitrag: Wer bisher auf eine Zahlungserinnerung vom Beitragsservice gewartet hat, muss bald umdenken. Ab Juni 2025 stellt der frühere GEZ-Dienst sein Verfahren um – mit spürbaren Folgen für viele Haushalte.
Der Beitragsservice verschickt künftig keine quartalsweisen Erinnerungen bzw. Zahlungsaufforderungen mehr. Stattdessen kommt pro Jahr nur noch ein einziges Schreiben mit euren persönlichen Zahlungsterminen – die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung. Danach seid ihr selbst dafür verantwortlich, den Überblick zu behalten.
Wer muss jetzt genauer hinschauen?
Von der Umstellung betroffen sind alle, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Für diese Nutzer entfällt die gewohnte Erinnerung per Post. Stattdessen heißt es: selbst notieren, selbst zahlen, selbst dran denken. Wer hingegen das Lastschriftverfahren nutzt, für den bleibt alles beim Alten – der Beitrag wird weiterhin automatisch abgebucht.
Die neuen Regeln gelten nicht sofort für alle. Der Beitragsservice stellt schrittweise um und informiert euch per Brief, wenn es bei euch so weit ist. Solange ihr kein entsprechendes Schreiben bekommen habt, bleibt der gewohnte Ablauf bestehen und die Erinnerungen kommen noch per Post. Doch nach der Umstellung gilt: Keine Erinnerung, keine Rechnung – nur noch Eigenverantwortung.
Die Umstellung soll in erster Linie die Kosten reduzieren. Weniger Post sorgt auch für weniger Verwaltungsaufwand. Zudem entfallen die Kosten für den Briefversand an sich. Zudem ist weniger Papier auch eine bessere Sache für die Umwelt. Wenn für mutmaßlich Millionen Menschen in Deutschland die Zahlungserinnerung wegfällt, fragen wir uns, ob das am Ende nicht zu mehr Aufwand und Briefe führt – Stichwort Mahnungen und vergessene Zahlungen.
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So könnt ihr Zahlungsschwierigkeiten vermeiden
Der monatliche Beitrag bleibt mit 18,36 Euro unverändert. Gezahlt wird weiterhin alle drei Monate – also 55,08 Euro pro Quartal. Zur Auswahl stehen verschiedene Zahlungsrhythmen, etwa vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Wichtig ist nur, dass ihr den gewählten Rhythmus konsequent einhaltet. Verpasste Zahlungen führen schnell zu Säumniszuschlägen – mindestens acht Euro zusätzlich.
Wer sich das Leben einfacher machen will, kann zum Lastschriftverfahren wechseln. Das geht unkompliziert online, benötigt aber eure Beitragsnummer und Bankverbindung. Vorteil: Keine vergessenen Überweisungen mehr, keine Mahngebühren. Und ihr könnt das Verfahren jederzeit widerrufen, falls ihr euch anders entscheidet.
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