WhatsApp hat eine Schlappe vor Gericht erlitten. Verbraucherschützer haben gegen die englischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das unvollständige Impressum geklagt und Recht bekommen. Ob Facebooks Messenger-Dienst das Urteil umsetzt, ist noch nicht bekannt.
Wer sich bei WhatsApp anmeldet, muss die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Messenger-Dienstes akzeptieren, die zuletzt für Wirbel um die Nutzungsrechte Eurer Fotos sorgten. Bisher bekommen aber auch deutsche Nutzer diese nur in Englisch angezeigt. Dies ist nach Meinung des Berliner Landgerichts nicht zumutbar, da nicht zu erwarten sei, dass alle die Vertragsbedingungen ohne Weiteres verstehen würden.
Die Klage eingereicht hat der Verbraucherzentrale Bundesverband, da WhatsApp in "deutscher Sprache beworben wird und der Vertrag ansonsten auch in Deutsch verfasst ist." Die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzhinweise seien dagegen nur in Englisch verfügbar.
Impressum unvollständig
Darüber hinaus bemängelt das Gericht, dass die Homepage whatsapp.com kein Impressum aufweist. Die Webseite sei ins Deutsche übersetzt und damit für Deutschland vorgesehen – unter "Kontakt" fänden Nutzer allerdings nur eine E-Mail-Adresse. Gesetzlich vorgeschriebene Angaben wie eine Postanschrift, ein zweiter Kommunikationsweg neben der E-Mail-Adresse, die Nennung eines Vertretungsberechtigten und das "öffentliche Register, in welches das Unternehmen eingetragen ist" fehlten.
Auswirkungen des Urteils
Für Euch als Nutzer hat die Gerichtsentscheidung keine direkten Auswirkungen. Das Urteil wird erst Mitte Juni rechtskräftig, bis dahin könnte WhatsApp noch Einspruch einlegen. Sollte Facebooks Messenger das Urteil ignorieren und seine AGB nicht übersetzen und das Impressum vervollständigen, droht dem Dienst aber nicht die Abschaltung.
Das Urteil sieht bei jedem Fall einer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro vor - was auf Dauer teuer werden könnte. Alternativ müsste sich der WhatsApp-CEO Jan Koum von Deutschland fernhalten, da ihm bis zu sechs Monate Ordnungshaft angedroht werden - pro Verstoß. Die Gefahr, dass er sich wirklich eine Zelle mit Uli Hoeneß teilen muss, ist allerdings sehr gering.