Das Angebot von Popcorn Time klang auch zu schön, um wahr zu sein. Kostenlos und ohne Konsequenzen die neuesten Filme über die Android- oder iOS-App auf das Smartphone streamen? Nichts da. Jetzt melden sich Anwälte zu Wort, dass der Dienst illegal ist. Eine neue Abmahnwelle könnte drohen.
Eindeutige Warnung: Wer Filme über den Dienst Popcorn Time streamt, begeht eine Urheberrechtsverletzung – was also auf den ersten Blick wie eine kostenlose Alternative zu Netflix und Co. anmutet, ist tatsächlich illegal. In einer Pressemitteilung äußerte sich dazu am Freitag die Webseite Abmahnhelfer.de, die ein Service der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Werderman
Seit einigen Wochen erkennen die Juristen vermehrt Filesharing-Abmahnungen, die an Nutzer von Popcorn Time gehen und die etwa von der Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickt werden. Diese fordert im Namen von Firmen wie beispielsweise Warner Brothers Entertainment GmbH, dass die angeschriebenen Personen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und pauschal 815 Euro zahlen. Laut Johannes von Rüden ist die pauschalierte Schadensersatzforderung nicht unproblematisch und anfechtbar – anders sieht es aber bei der Haftung als Störer der Unterlassung aus, womit die Zahlung der Rechtsanwaltgebühren verbunden ist. Im Falle der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer sind dies 215 Euro.
Popcorn Time funktioniert wie ein Torrent-Netzwerk - und ist somit illegal
Das Grundproblem an Popcorn Time: Der Dienst funktioniert wie ein Torrent-Netzwerk, was anhand der Webseite und der App aber auf den ersten Blick kaum zu bemerken ist. In dem Moment aber, in dem Ihr einen Film abspielt, stellt Ihr die heruntergeladenen Dateifragmente auch anderen Nutzern zur Verfügung – Ihr verbreitet die Filme somit selbst. "Darin liegt eine astreine Urheberrechtsverletzung“, so Johannes von Rüden in der Pressemitteilung von Abmahnhelfer.de. Daher gilt: Finger weg von Popcorn Time!
Auch andere Anwälte warnen davor, mit Popcorn Time Videos zu streamen – einer von ihnen ist Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke. Auf dem YouTube-Channel der Kanzlei erklärt der Jurist, warum die schicke Software mit ihrem Filmangebot illegal ist.