Facebook vor Gericht: Private Nachrichten gescannt

Facebook ändert zum Monatsende seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Facebook ändert zum Monatsende seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (© 2014 CC: Flickr/eston )
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Facebook steht ein großer Datenschutz-Prozess ins Haus: Weil das soziale Netzwerk private Nachrichten seiner Nutzer scannte, kommt eine Sammelklage aus dem Jahr 2013 nun endlich vor Gericht. Denn Facebooks Antrag auf Einstellung des Verfahrens wurde von einer kalifornischen Richterin abgelehnt.

Facebook hätte sich das Verfahren gerne gespart, zumal die beklagte Praxis seit Oktober 2012 eingestellt worden sei – noch vor der ursprünglichen Klage, die erst im Folgejahr eingereicht und schnell zu einer Sammelklage aufgebauscht wurde. Das soziale Netzwerk hatte private Nachrichten auf enthaltene Weblinks gescannt, um diese zur Erstellung von Nutzerprofilen auszuwerten und den Interessen seiner User entsprechende Werbung ausspielen zu können. Das würde Facebook so zwar nicht mehr tun. Trotzdem werden private Nachrichten weiterhin gescannt – laut Facebook zum Schutz vor Viren und Spam, wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet.

Richterin sieht Facebook in der Bringschuld

Die Argumentation auf Seiten Facebooks bezeichnet das strittige Vorgehen als Teil seiner üblichen Geschäftspraxis, wodurch eine Ausnahmeregelung im US-Telekommunikationsgesetz greifen würde. Diesen Punkt sieht Richterin Phyllis Hamilton nicht hinreichend erfüllt, solange Facebook nicht stichhaltig erklären kann, inwiefern das Ganze Teil des normalen Betriebs ist. Dazu wird wohl ein Beweis fällig, was mit den erhobenen Daten letztendlich geschieht, die aus den privaten Nachrichten gefiltert werden. In den Facebook-AGB sei die umstrittene Praxis nicht abgedeckt, sodass keine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer vorliege, heißt es bei Heise. Der nächste Schritt im Prozess wurde für Februar 2015 angesetzt.

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