Google Glass ist datenschutzrechtlich eine heikle Angelegenheit. Wie das Kontraste-Magazin des RBB berichtet, ist es mit der Datenbrille in Deutschland sehr leicht, sich strafbar zu machen. Nutzer von Google Glass stünden nach derzeitiger Rechtslage bei öffentlichem Filmen schon fast mit einem Bein im Gefängnis.
Nach deutschem Recht ist es verboten, Aufnahmen von Menschen ohne deren Zustimmung zu verbreiten. Wenn Ihr mit ins Netz streamt, wäre jeder Passant, an dem Ihr vorbeigeht ein potenzieller Kläger in einem zivilrechtlichen Unterlassungsprozess.
Massenhafte Rechtsverletzungen denkbar
"Wir haben es hier mit einem Instrument zu tun, das massenhaft eingesetzt auch zu massenhafter Rechtsverletzung führt", konstatiert der Rechtsexperte Prof. Jan Hegemann gegenüber dem Kontraste-Magazin. Er erklärt, dass das Kunsturhebergesetz die unerlaubte Verbreitung von Bildern anderer Menschen regele: Heimliche Tonaufnahmen seien eine Straftat, finden Aufnahmen in einer fremden Wohnung statt, so kann dies mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden. Hegemann sieht in ständiger Kamerapräsenz ein Problem, das unsere Freiheit einschränken könnte: "Und das ist etwas, wovor eine Gesellschaft Angst haben muss."
Freunde der Post-Privacy sehen eine Zukunft, in der solche Rechtssprechungen als unzeitgemäß verfallen. Google versucht derzeit, ohne Kampf geben die Leute ihre Privatsphäre auch im öffentlichen Raum noch nicht auf.