Das dürfte Ridesharing-Nutzer freuen: Wer in Hamburg via Uber Pop eine Mitfahrgelegenheit anbietet, wird wohl vorerst nicht bestraft. Das Hamburger Verwaltungsgericht will zunächst ein rechtskräftiges Urteil über das Verbot fällen.
Das in der vergangenen Woche in Hamburg ausgesprochene Verbot der Taxi-App Uber Pop scheint zunächst nicht durchgesetzt zu werden. Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die Verkehrsbehörde der Hansestadt darum gebeten. Das berichtet Heise unter Berufung auf einen Gerichtssprecher. Demnach soll das Verbot solange ausgesetzt werden, bis über den Widerspruch von Uber entschieden ist. Faktisch aufgehoben ist das Verbot von Uber Pop damit allerdings nicht, heißt es von Seiten des Verwaltungsgerichts. Es sei lediglich eine mündliche Anfrage an die Verkehrsbehörde ergangen.
Freut sich Uber zu früh?
Dessen ungeachtet begrüßt Uber diesen Schritt und freut sich in einer Stellungnahme juristisch unkorrekt darüber, dass "dem Widerspruch gegen die Untersagungsverfügung stattgegeben" wurde. Uber-CEO Pierre-Dimitri Gore-Coty spricht von "tollen Nachrichten aus Hamburg". Allerdings ist nicht klar, wie über den Widerspruch entschieden wird. Das Gericht kann das Verbot ebenso aufheben wie bekräftigen. Dann bliebe Uber nur noch der Weg durch die Instanzen.
Während in Hamburg jetzt also ein Gericht mit dem Verbot von Uber Pop beschäftigt ist, denken auch andere Städte wie Berlin oder Frankfurt über ein Verbot der Smartphone-App nach. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband fordert das sogar von den Kommunen.