Seit der Veröffentlichung von iOS 9 dürfen auch Anwendungen wie Blockr in Apples App Store angeboten werden, die bestimmte Inhalte auf Webseiten ausblenden. Das Verlagshaus Axel Springer SE sieht in der Funktionsweise dieser App aber offenbar gesetzwidriges Verhalten. Das Tochterunternehmen WeltN24 GmbH hat deshalb zwei der Entwickler von Blockr verklagt. Doch der erste Versuch, den Adblocker zu stoppen, scheiterte.
Der Antrag der WeltN24 GmbH auf eine einstweilige Verfügung, der zufolge die App Blockr verboten werden sollte, wurde vom zuständigen Gericht vorerst abgelehnt, wie Winfuture berichtet. Im genauen Wortlaut heißt es im Antrag, die einstweilige Verfügung diene dem Zweck "[...] den Entwicklern der App zu untersagen, ein Softwareprogramm anzubieten, zu bewerben, zu pflegen, oder zu vertreiben oder anbieten, bewerben, pflegen oder vertreiben zu lassen, das Werbeinhalte auf den Seiten www.welt.de einschließlich deren mobiler Ausgabe unterdrückt."
Urteil noch im Dezember erwartet
Allerdings richtet sich die App Blockr nicht explizit nur gegen Werbeinhalte auf der Webseite Welt.de. Außerdem besitzt der Adblocker auch Funktionen zum Filtern von Social-Media-Buttons, Cookies und lässt Nutzer sogar eigene Whitelists erstellen. In diesen können dann Web-Adressen stehen, die ungefiltert im Browser von iOS-Geräten angezeigt werden.
In einer ersten mündlichen Verhandlung soll die zuständige Kammer bereits mitgeteilt haben, dass sie keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken bezüglich des Adblockers habe, wie im Blog der von Blockr beauftragten Anwaltskanzlei zu lesen ist. Das endgültige Urteil in diesem Verfahren wird noch im Dezember 2015 erwartet. Es ist nicht das erste Mal, dass das Verlagshaus Axel Springer SE gerichtlich gegen Adblocker vorgeht. Bereits im Oktober hatte das Unternehmen eine einstweilige Verfügung gegen die App Adblock Plus von Eyeo erwirkt.