US-Polizei darf Fingerabdruck für Touch-ID einfordern

Das iPhone 5s ist äußerlich nur über den Touch-ID Home-Button vom Vorgänger zu unterscheiden.
Das iPhone 5s ist äußerlich nur über den Touch-ID Home-Button vom Vorgänger zu unterscheiden. (© 2014 CURVED )
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Das Bezirksgericht von Virginia hat entschieden, dass die Herausgabe von Fingerabdrücken nicht vom fünften Verfassungszusatz geschützt ist. Bei Passwörtern beispielsweise besteht hingegen keine Auskunftspflicht, das berichtet Mashable.

Einem Verdächtigen wird vorgeworfen, er habe seine Freundin gewürgt. Ermittlungen hätten ergeben, dass der Vorfall per Smartphone aufgezeichnet worden sei. Im Zuge dessen kam die Frage auf, ob das Gericht die Herausgabe eines Fingerabdrucks rechtens ist, um Zugriff auf damit gesicherte Geräte zu bekommen. Die Antwort: Ja, es ist gesetzeskonform. Bei einem Fingerabdruck handle es sich um eine Art physischen Beweismaterials ähnlich einer DNA- oder eine Handschriftprobe; geschützt ist nur Wissen.

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen

Ob das in dem behandelten Fall dennoch zur Aufklärung führt, ist fraglich, da das betreffende Smartphone offenbar zusätzlich noch per Passwort geschützt ist. Ein Fingerabdrucksensor ist inzwischen kein ungewöhnliches Feature mehr: Neben dem iPhone mit Touch-ID sowie iPads besitzen auch etwas das Huawei Ascend Mate 7 diese Technologie.

Zwar dürfte das letzte Wort zu dieser Auslegung noch nicht gesprochen sein, da ein Bezirksgericht eben nicht die letzte Instanz ist, als Präzedenzfall kommt der vorliegenden Entscheidung dennoch einiges an Gewicht zu. Es wird vermutlich nicht das letzte Mal sein, dass ein Gericht darüber entscheiden muss.

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