Start-up siegt gegen Kult-Band: Ein Brennstoffzellen-Ladegerät namens Kraftwerk darf vom Dresdner Hersteller Ezelleron auch weiterhin unter diesem Namen vermarktet werden, obwohl das der gleichnamigen Band nicht passt.
Ralf Hütter, Gründer der Elektro-Pop-Legende Kraftwerk, muss in einem von ihm angezettelten Rechtsstreit eine erste Niederlage hinnehmen. Denn sein Antrag auf Einstweilige Verfügung wurde vom Landgericht Hamburg abgewiesen, wie Heise Online berichtet. Hütter will dem Start-up-Unternehmen Ezelleron verbieten, ein neu entwickeltes Brennstoffzellen-Ladegerät ebenfalls Kraftwerk zu nennen. Der abgewiesene Antrag ist für das Unternehmen allerdings nur ein Teilerfolg im Rechtsstreit mit der Band.
Kraftwerk-Gründer gibt sich noch nicht geschlagen
Denn Hütter hat neben Deutschland auch in den USA Klage gegen den Energiespeicher-Hersteller eingereicht. Ob er dort Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Laut Ezelleron-Geschäftsführer Sascha Kühn habe das Landgericht Hamburg entschieden, "dass Geräte, die Strom beispielsweise aus Gas, Wasser, Wind oder Kohle erzeugen, auch weiterhin Kraftwerk genannt werden dürfen". Und das Kraftwerk des Start-ups erzeugt seinen Strom aus handelsüblichem Feuerzeuggas.
Darüber hinaus sei Kraftwerk laut Kühn "eine erklärende Bezeichnung". Aufgrund des positiven Ausgangs vor dem hiesigen Gericht hofft die Firma nun auch auf einen Erfolg vor einem amerikanischen Gericht. Ezelleron habe zudem absolut kein Interesse an einem weltweiten Rechtsstreit und hofft, dass Kraftwerk-Bandchef Hütter seine Klage in den USA zurückzieht. Wer genau wissen möchte, was sich hinter der Brennstoffzelle Kraftwerk verbirgt, der sollte einen Blick auf unseren ausführlichen Bericht über den Feuerzeuggas-Akku werfen.