Zoff unter Familienmitglieder wird teilweise auch über WhatsApp ausgetragen. Rechtliche Konsequenzen müssen die Beteiligten deswegen nicht befürchten. Das hat nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Das OLG befasste sich im Rahmen einer Unterlassungsklage mit dieser Problematik: Ein Mann wollte verhindern, dass sich seine Schwiegermutter auf WhatsApp über ihn auslässt, und zog deshalb vor Gericht. Die Frau hatte sich in Nachrichten an ihre Schwester negativ über den Kläger geäußert, wie der Spiegel berichtet. Das Gericht sah allerdings keinen Grund einzugreifen und hat die Klage abgewiesen. Denn enge Verwandte sollen sich untereinander aussprechen können, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Die Rede ist von einer "beleidigungsfreien Sphäre".
Protokoll über Kindesmisshandlung
Der Ursprung des Familienstreits geht offenbar in das Jahr 2016 zurück: Wie der Mann selbst zu Protokoll gab, sei er gegenüber seinem Sohn handgreiflich geworden. Mit einem Griff in den Nacken und einem Schubser wollte er offenbar dafür sorgen, dass sein Sprössling den Raum schneller verlässt, in dem er sich aufhielt. Die Ehefrau habe den Vorgang gefilmt und das Video an ihre Mutter weitergeleitet.
Daraufhin habe die Schwiegermutter diese und andere Misshandlungen des Mannes in einem Protokoll festgehalten. Dieses soll sie dann zusammen mit dem Video per WhatsApp an ihre Schwester geschickt haben – mit der Bitte beides an ihre Mutter weiterzuleiten. Außerdem habe sie den Mann wegen Kindesmisshandlung angezeigt und die Aufnahme der Polizei und dem Jugendamt gezeigt.
Der Mann klagte daraufhin vergeblich auf Unterlassung. Das Gericht begründete das Urteil folgendermaßen: Der gute Kontakt und die Verwandschaft zu den Adressaten der WhatsApp-Nachrichten berechtigten die Frau dazu, sich ihren Verwandten wie beschrieben anzuvertrauen. Die Kriminalpolizei und das Jugendamt habe sie ohnehin informieren dürfen.