Private Drohnen stellen Gefahr für öffentlichen Luftraum dar

DJI Mavic Pro
DJI Mavic Pro (© 2016 CURVED )

Drohnen sind hierzulande bei Privatleuten weiter verbreitet, als wohl die meisten annehmen würden. Allein 2016 sollen über 400.000 Stück über die Ladentheke gewandert sein. Das sorgt offenbar zunehmend für Probleme. Laut einem Bericht von Spiegel Online gefährden die Besitzer regelmäßig den Luftverkehr.

Demnach habe die Deutsche Flugsicherung 2017 siebzig Vorfälle registriert, bei denen private Drohnen sich in der Nähe von Flughäfen aufhielten. 18 Mal hätten Piloten sie während eines Flugs gesichtet. 2016 sei ein Airbus der Lufthansa beinahe mit einer Drohne zusammengestoßen und in Kanada habe es bereits einmal geknallt – zum Glück ohne ernstere Folgen.

Der Gesetzgeber hat bereits reagiert

Der Sprecherin der Deutschen Flugsicherung in Langen, bereitet das alles große Sorgen: Laut Ute Otterbein gebe es "immer noch zu viele" solcher Situationen . Immerhin sei die Befürchtung nicht eingetroffen, dass es 2017 erstmals zu über 100 solcher Vorfälle kommen würde. Dennoch erschüttere es Otterbein, "dass offensichtlich viele Menschen überhaupt keine Vorstellung haben, wie gefährlich ein Drohnenflug am falschen Ort sein kann". Das Problem ist in der Tat schon länger bekannt. 2016 forderte die Deutsche Flugsicherung deshalb bereits einen Führerschein für Nutzer von Drohnen.

2017 hat das Bundesverkehrsministerium reagiert und einen Rahmen für den Betrieb von Drohnen geschaffen. So ist zum Beispiel bei Modellen ab 2 kg mittlerweile ein Kenntnisnachweis erforderlich. Dieser kann durch eine gültige Pilotenlizenz, eine bestandene Prüfung oder die Einweisung durch einen Luftsportverband erbracht werden. Außerdem gilt nun die Kennzeichnungspflicht für Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen. Dadurch soll im Schadensfall schnell der Halter ermittelt werden können. Auf der anzubringenden Plakette müssen Name und Adresse des Besitzers stehen.

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