Während Uber in den USA für viele bereits das Taxi ersetzt hat, kämpft der Anbieter in Europa mit den strikteren gesetzlichen Richtlinien. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte Uber nun mit Taxi-Unternehmen gleich – eine herbe Schlappe für die Kalifornier.
Das Urteil geht auf die Klage eines spanischen Taxi-Betriebs zurück und stellt Ubers gesamtes Geschäftsmodell infrage. Denn Taxi-Unternehmen müssen Voraussetzungen erfüllen, die für Uber in den USA nicht gelten. So setzt etwa die kommerzielle Beförderung von Fahrgästen eigentlich eine Taxi-Lizenz und einen Personenbeförderungsschein voraus.
Uber: Keine Zukunft in Europa?
Der über die App des US-Konzerns nutzbare Dienst "Uber Pop" ermöglichte es Privatleuten ursprünglich auch in Europa, ohne Taxischein oder Lizenz Fahrgäste mitzunehmen und damit Geld zu verdienen. Nach rechtlichen Problemen hat Uber den Dienst mittlerweile in großen Teilen Europas eingestellt. Wo Uber noch verfügbar ist, arbeitet das Unternehmen in der Regel mit Taxibetrieben zusammen – oder mit Fahrern, die einen Personenbeförderungsschein besitzen.
Uber versuchte, sich in der Vergangenheit stets mit folgendem Argument vor einer Gleichstellung mit Taxi-Unternehmen zu drücken: Man vermittle die Fahrten lediglich, führe diese aber nicht selbst durch. Das sahen die Richter offenbar anders: "Der von Uber erbrachte Dienst ist nicht nur ein Vermittlungsdienst", teilte der EuGH nun in einer offiziellen Pressemitteilung mit.
Die Vermittlung sei vielmehr "als integraler Bestandteil einer Gesamtdienstleistung,
die hauptsächlich aus einer Verkehrsdienstleistung besteht, anzusehen und daher nicht als
Dienst der Informationsgesellschaft, sondern als Verkehrsdienstleistung einzustufen." Eine Rückkehr zum ursprünglichen Geschäftsmodell, das die Beförderung von Fahrgästen durch Privatpersonen ohne Beförderungsschein vorsieht, wird es also in Europa wohl nicht geben.