Diese iPhones dürfen ab sofort in Deutschland nicht mehr verkauft werden

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Ende 2018 hat das Landgericht München einer Klage Qualcomms stattgegeben, die nun zu einem vorübergehenden Verkaufsverbot von iPhone 7, 8 und X geführt hat. Um das Urteil in Kraft zu setzen, musste der Chiphersteller Sicherheiten in Milliardenhöhe hinterlegen – was inzwischen geschehen ist.

1,34 Milliarden Euro hat Qualcomm laut einer Pressemitteilung hinterlegt. Damit erreicht das Unternehmen eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf der erwähnten iPhones in Deutschland. Heise zufolge herrsche aber Uneinigkeit über die Umsetzung des Verkaufsverbots. Apple wolle die beanstandeten Geräte in seinen Stores zwar selbst nicht mehr verkaufen. Händler und Mobilfunkbetreiber sollen die Smartphones aber weiterhin anbieten dürfen.

Apple geht in Berufung

Qualcomm sei dagegen anderer Auffassung und fordere die Einziehung und Vernichtung aller noch im Handel befindlichen, von dem Urteil betroffenen iPhones. Zumindest aktuell sind die Geräte noch über Drittanbieter erhältlich. Im Onlineshop von Apple sind iPhone 7 und 8 dagegen als "derzeit nicht verfügbar" gekennzeichnet. Das iPhone X bietet der Hersteller seit einer Weile ohnehin nicht mehr selbst an.

Apple kündigte bereits an, in Berufung zu gehen. Daher musste Qualcomm auch die milliardenschweren Wertpapierbürgschaften hinterlegen. Denn diese sollen der Absicherung gegen entstandene Verluste dienen, sollte Apple den Prozess letztendlich doch noch gewinnen.

Anstoß der Klage ist ein Qualcomm-Patent, das Apple in den genannten iPhones verletzt haben soll: Der Chip-Hersteller wirft Apple vor, in den Geräten unerlaubt eine Technologie einzusetzen, die den Stromverbrauch reduziert. Apple wies dies zurück und erklärte, eine eigene Technologie einzusetzen. Um das zu beweisen, hätte das Unternehmen diese Technologie aber offenlegen müssen – und war dazu anscheinend nicht bereit.

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