Aus für Uber in Deutschland? Am 18. März hat das Landgericht in Frankfurt dem Anbieter Uber verboten, Fahrdienste mit Uber Pop in Deutschland anzubieten – solange die Fahrer keine Genehmigung der Behörde haben.
Das Gericht gab damit einer Klage des Taxiverbandes Deutschland recht, der sich mit dem Zug vor Gericht gegen die Konkurrenz wehren wollte, berichtet Spiegel Online. Uber will das Urteil, das bislang noch nicht rechtskräftig ist, offenbar nicht hinnehmen und in Berufung gehen. Bereits zuvor hatte sich Uber bei der EU-Kommission beschwert, da sich der aus den USA stammende Anbieter der Taxi-App in Deutschland von den Behörden zu unrecht gegängelt fühlte.
Vermittlerrolle von Uber nicht anerkannt
In dem Prozess vor dem Frankfurter Landgericht hatte Uber argumentiert, dass das Unternehmen mit seiner App lediglich als Vermittler zwischen Fahrer und Fahrgast auftrete; deshalb sei das Angebot legal und die Regeln für Taxis nicht anwendbar. Dem hielt das Gericht entgegen, dass Uber die Außendarstellung der Taxi-App präge und auch für die Preisgestaltung verantwortlich ist – und damit der eigentliche Vertragspartner und somit auch verantwortlich sei, heißt es in der Pressemitteilung einer Berliner Kanzlei, die die Taxiunternehmer in dem Fall vertritt.
Es ist möglich, dass Uber seinen Fahrern wie schon in der Vergangenheit sagen wird, dass sie ihre Dienste weiterhin anbieten sollen. Doch es ist nach dem Gerichtsurteil fraglich, ob die für 2015 geplanten Partnerschaften zwischen Uber und mehreren europäischen Städten nun zustande kommen können. Eine Möglichkeit, das Geschäft nicht gänzlich zu verlieren, wäre ein Wechsel vom Personentransport zum Lieferdienst – wie er in Barcelona bereits gestartet wurde.