Das Wichtigste in Kürze
- Apple erlaubt es euch zukünftig, iPhone-Apps von Webseiten herunterzuladen
- Der Hersteller beugt sich damit den neuen EU-Vorgaben
- Um vor Malware zu schützen, hat Apple Sicherheitshürden festgelegt
Apple lüftet den stählernen Vorhang, der das iOS-Betriebssystem vor Malware schützt. Schon bald soll es euch möglich sein, iPhone-Apps von Webseiten herunterzuladen. Welche Folgen das hat, bleibt abzuwarten.
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Im Digital Markets Act (DMA) hat die EU festgelegt, dass große Plattformbetreiber die Möglichkeit bieten müssen, Apps aus externen Quellen herunterzuladen. Deshalb hat Apple bereits mit dem Update auf iOS 17.4 neue Regeln für alternative "Marketplaces" (quasi: App-Stores im App-Store) auf dem iPhone festgelegt. So dürfen diese nun auch Apps zum Download zur Verfügung stellen. Im weiteren Verlauf des Frühjahrs sollen auch Websites diese Möglichkeit erhalten.
Ein Sicherheitsrisiko? Apple legt Regeln fest
Android gilt gemeinhin als anfälliger für Malware, auch weil das Betriebssystem den Download von Websites und Drittanbieter-App-Stores erlaubt. Da Apples das bald auch tut, verliert das iPhone möglicherweise ein Verkaufsargument.
Um dem entgegenzuwirken und das Sicherheitslevel hochzuhalten, hat das Unternehmen allerdings strenge Bedingungen für den Download festgelegt:
- Die App-Anbieter müssen den neuen AGB-Ergänzungen für die EU zugestimmt haben.
- Alle Apps, die in einem App-Store oder auf einer Website angeboten werden, müssen zuvor von Apple auf Stabilität und Sicherheit geprüft worden sein.
- Für kostenlose Apps, die innerhalb von 12 Monaten mindestens eine Million Downloads verzeichnen, müssen die Entwickler zustimmen, Apple eine "Kerntechnologie-Abgabe" von 50 Cent pro Erstinstallation zu zahlen.
- Die Entwickler müssen mit einer EU-Adresse beim Apple Developer Program registriert und seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen Mitglied gewesen sein.
- Die Entwickler müssen eine App vorweisen können, die im vorherigen Kalenderjahr mehr als eine Million iOS-Downloads in der EU verzeichnet hat.
- Apps dürfen nur auf Webseiten angeboten werden, die auf den Entwickler selbst eingetragen sind und von ihm betrieben werden.
- Apps, die auf Webseiten angeboten werden, müssen auf "App Store Connect" registriert sein.
Ihr seht, Apple hält das Sicherheitsniveau weiterhin extrem hoch. Tatsächlich dürften die Auflagen für einen Großteil der Entwickler nicht erfüllbar sein, weshalb sie einen Download über einen alternativen App-Store oder eine Webseite nicht verwirklichen können.
Apple führt neue Designoption ein
Neben der Möglichkeit, Apps zukünftig in alternativen App-Stores oder auf Webseiten zum Download anzubieten, hat Apple noch eine weitere Neuerung eingeführt.
Entwickler dürfen nun ihre eigenen Transaktions-Designs entwerfen. Bislang waren sie gezwungen, Apples Vorlage zu verwenden, wenn sie Transaktionen für digitale Waren oder Dienstleistungen auf einer externen Webseite angeboten haben.