Eilantrag für Daten von WhatsApp eingereicht: Facebook hat vor dem Verwaltungsgericht Hamburg beantragt, dass die Verwaltungsanordnung ausgesetzt werden soll. Zuvor hatte der Datenschützer Johannes Caspar erwirkt, dass der Datenaustausch zwischen dem Messenger und dem sozialen Netzwerk untersagt wird.
Doch Facebook hat offenbar nicht nur den Antrag eingereicht, sondern auch dem Datenschutzbeauftragten mitgeteilt, dass zumindest aktuell keine Daten von WhatsApp an das soziale Netzwerk übertragen würden, die von deutschen Nutzern stammen, sagte Johannes Caspar gegenüber Heise. In dem 81 Seiten langen Antrag argumentiere Facebook unter anderem damit, dass die Vorteile aus der Übernahme des Messengers auch den anderen Diensten der "Familie" zugutekommen sollen. Außerdem sei das deutsche Recht nicht auf die Praxis des Datentransfers anwendbar.
Nutzer können Datenaustausch nicht verhindern
Caspar zufolge sei ein massenhafter Austausch von Nutzerdaten nicht hinnehmbar, wie er zwischen WhatsApp und Facebook stattfindet. Der Datenschützer geht davon aus, dass die Gerichte so entscheiden werden, dass die Privatsphäre von Millionen Nutzern geschützt wird. Kritisiert wird an dem Datenaustausch vor allem, dass dieser von WhatsApp-Nutzern nicht unterbunden werden kann. Wer die Messenger-App verwendet, hat lediglich die Möglichkeit, die Nutzung der weitergegebenen Daten durch Facebook zu untersagen.
Vor zwei Tagen erst hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) angekündigt, eine Klage gegen WhatsApp zu prüfen, da eine Unterlassungserklärung nicht unterschrieben worden sei. Widerstand gegen die Praxis der beiden Unternehmen regt sich derweil auch in anderen europäischen Ländern: So sollen die Behörden in Großbritannien, Italien und Spanien dem Beispiel von Caspar folgen und entsprechende Prüfungen vornehmen. Es wird sich vermutlich schon bald zeigen, wie der Streit um die Nutzerdaten ausgeht.