Der Konflikt Verbraucherschützer vs. WhatsApp geht in die nächste Runde: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erwägt offenbar derzeit, den Messenger-Dienst wegen der geplanten Datenweitergabe an Facebook zu verklagen.
WhatsApp hätte bis Freitagabend (14. Oktober 2016) die Gelegenheit gehabt, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, sagte der vzbv gegenüber dem Tagesspiegel – da dies nicht geschehen ist, werde nun eine Klage in Erwägung gezogen. Ob der Gang vors Gericht Erfolgsaussichten hat, soll in dieser Woche geprüft werden. Die Facebook-Tochter selbst war offenbar auch für eine Stellungnahme nicht zu erreichen, warum die Frist nicht eingehalten wurde.
Datenweitergabe lässt sich nicht verhindern
Der vzbv hatte WhatsApp bereits im vorigen Monat abgemahnt und bis zum 25. September Zeit gegeben, um eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der Dienst soll sich daraufhin an den vzbv gewandt haben, um eine Aufschiebung des Ultimatums zu erwirken – was als ein Zeichen für die grundsätzliche Gesprächsbereitschaft gewertet wurde. Um so erstaunlicher, dass sich das Unternehmen nun gar nicht mehr zu Wort gemeldet hat.
Dem vzbv sind die geänderten Nutzungsbestimmungen von WhatsApp ein Dorn im Auge: Demnach darf der Messenger-Dienst Nutzerdaten erheben und zur Weiterverwendung an Facebook weitergeben. Auch bei einem Widerspruch der Nutzer zu den neuen AGB werden die Daten offenbar weitergegeben, ohne dass daraus jedoch auf den Nutzer zugeschnittene Werbung von Facebook folgt. Der vzbv empfiehlt Nutzern mittlerweile, auf einen anderen Service umzusteigen.