Fahrradfahren mit dem Handy: Was man als Radler alles darf und was nicht

Handynutzung auf dem Fahrrad
Bei der Handynutzung auf dem Fahrrad müssen beide Hände am Lenker bleiben (© 2024 KI-Kreation )
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Besonders im Sommer erfreut sich das Fahrrad als Verkehrsmittel großer Beliebtheit. Wer es gewohnt ist, sich die Fahrt mit dem Smartphone zu versüßen, den dürfte interessieren, was Radler eigentlich dürfen und was eine Ordnungswidrigkeit ist. Wir haben für euch in den Bußgeldkatalog 2024 und die StVO geschaut.

Playlists oder Podcasts hören, Nachrichten lesen und schon vor der Arbeit ein paar Anrufe tätigen: Auf dem Weg zur Arbeit in öffentlichen Verkehrsmitteln lässt sich einiges erledigen. Doch wie sieht es auf dem Fahrrad aus? Darf man Musik hören oder an der Ampel mal eben eine Nachricht checken? Was Radfahrer im Straßenverkehr beachten müssen, erfahrt ihr im Folgenden.

Inhaltsverzeichnis

Darf man das Smartphone auf dem Fahrrad benutzen?

Jein: Als Radfahrer darf man das Handy nicht halten und bedienen – beide Hände müssen am Lenker sein. Übrigens gilt auch freihändiges Fahrradfahren ohne Handy in der Hand als Verstoß und kann mit einem geringen Bußgeld geahndet werden.

Erlaubt ist die Handynutzung auf dem Fahrrad nur dann, wenn sich dieses in der Tasche oder in einer Handyhalterung am Lenker befindet, etwa über die Freisprechfunktion oder zur Navigation.

Laut Bußgeldkatalog 2024 müssen Radfahrer, die mit dem Smartphone in der Hand erwischt werden, mit mindestens 55 Euro Strafe für die Ordnungswidrigkeit rechnen. Das gilt auch für die Bedienung am Lenker, wenn sich das Smartphone in einer Halterung befindet. Während der Fahrt und auch an einer roten Ampel darf weder gewischt noch getippt werden: Dafür müsst ihr anhalten und absteigen.

Gefährdet ihr durch euren Handyverstoß andere, droht ein Bußgeldbescheid in Höhe von 75 Euro. Bei einem daraus resultierenden Unfall steigt die Strafe auf 100 Euro. Punkte in Flensburg müsst ihr für einen Handyverstoß in der Regel jedoch nicht befürchten.

Tipp: Über Bußgeldrechner im Internet findet ihr schnell heraus, welche Strafen Fahrradfahrern bei Handyverstößen und anderen Ordnungswidrigkeiten drohen.

Zum Vergleich: Handynutzung im Auto

Auch für Autofahrer gilt laut StVO: Finger weg vom Handy, solange der Motor läuft. Das Handy ist am Steuer nicht nur eine gefährliche Ablenkung, sondern kann mit 100, 150 oder gar 200 Euro Strafe und einem Punkt in Flensburg auch eine teure Angelegenheit werden.

Lediglich Fahrer von Autos mit einer Start-Stopp-Automatik dürfen theoretisch an der roten Ampel ihr Mobiltelefon bedienen – solange der Motor aus ist. Aber bis man mitbekommen hat, dass die Ampel auf grün gesprungen ist, sein Handy weggelegt hat und aufs Gas tritt, hupt es garantiert von hinten – zu Recht, wie wir finden.

Tipp: Auch für Autofahrer gibt es natürlich Bußgeldrechner, z. B. vom ADAC.

Eine Ausnahme für freihändiges Radeln

Es gibt eine Ausnahme, wann man als Radler eine Hand vom Lenker nehmen kann beziehungsweise sogar muss. Und zwar, wenn man abbiegen möchte. Laut StVO muss das anderen Verkehrsteilnehmern durch ein Handzeichen signalisiert werden. Allerdings reicht es aus, das Abbiegen durch das Ausstrecken des Armes kurz anzukündigen, bevor man sich dann wieder beidhändig in die Kurve legt.

Wer sein Manöver nicht rechtzeitig und deutlich genug ankündigt, riskiert ein Strafgeld zwischen 10 und 35 Euro. Nehmt ihr beim Abbiegen keine Rücksicht auf Fußgänger und gefährdet diese, drohen ein Bußgeldbescheid in Höhe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Darf man beim Radeln telefonieren?

Ja, sofern man das Smartphone dafür nicht in der Hand beziehungsweise am Ohr hält. Mit Bluetooth-Kopfhörern oder einer Freisprecheinrichtung ist es theoretisch erlaubt, während der Fahrt zu telefonieren. Unsere Erfahrung zeigt allerdings, dass es dafür schon ein gutes Headset braucht, über das man auch Sprachbefehle erteilen, Anrufe annehmen oder Gespräche per Knopfdruck am Ohr beenden kann. Glücklicherweise erfüllen viele aktuelle In-Ear-Kopfhörer diese Voraussetzungen.

Musik hören: Stimmt es, dass nur ein Kopfhörer erlaubt ist?

Nein, das ist laut StVO keine Ordnungswidrigkeit. Fahrradfahrer dürfen zwei Kopfhörer benutzen, sofern die Lautstärke sich in einem Rahmen bewegt, in dem man den Straßenverkehr noch wahrnehmen kann. Aus unserer Erfahrung haben sich Hörbücher oder Podcasts hier noch eher bewährt als Musik.

Ob man als Radler auf Bluetooth-Kopfhörer mit steuerbarem Noise Cancelling setzt, wie etwa die AirPods Pro (zum Test), nur mit einem Ohr hört oder normale Kabelkopfhörer nutzt und die Musik runter regelt, ist jedem selbst überlassen.

Das Bußgeld von 15 Euro, das bei Verstoß anfallen kann, ist zwar noch zu verschmerzen – ganz im Gegensatz zu der Gefahr, in die man sich und Dritte bringt, wenn man nur noch auf sein vorderes Sichtfeld verlässt. Im Auto hört man zwar auch nicht viel, aber dafür hat man auch noch jede Menge schützendes Blech um sich herum.

Außerdem solltet ihr wissen, dass es weitreichende Folgen für euch haben kann, wenn ihr die Geräusche im Straßenverkehr ausschaltet: Seid ihr draußen mit Kopfhörern in einen Unfall verwickelt – egal ob auf dem Rad oder zu Fuß, könnt ihr euren Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verlieren oder sogar als Schuldiger für den Unfall zur Verantwortung gezogen werden.

Inwieweit man hier nachträglich prüfen kann, ob die Musik im Moment des Unfalls zu laut war oder nicht, ist fraglich. Insofern macht euch bewusst: Kopfhörer sind auf dem Fahrrad zwar grundsätzlich nicht verboten, minimieren aber definitiv eure Reaktionsfähigkeit und machen euch im Zweifel bei einem Unfall juristisch angreifbar.

Ampeln, Radwege und Alkohol: Was müssen Radfahrer noch beachten?

Wer noch eben über eine rote Ampel rauscht, kann dafür mit bis zu 60 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft werden. Ist die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, drohen sogar 100 Euro Strafe für die Ordnungswidrigkeit.

Viele Rennradfahrer sind der Meinung, sie dürften auf der Straße in die Pedale treten: Das gilt allerdings nur, wenn es keine extra ausgewiesenen Radwege gibt. Eine Ausnahme gilt nur für unbefahrbare Radwege, die voller Äste oder Unebenheiten sind. Wer sich weigert, befahrbare ausgewiesene Radwege zu nutzen, riskiert ein Bußgeld von 20 Euro.

Diese Strafe droht auch Geisterfahrern, die gegen die Fahrtrichtung radeln. Die Ausnahme bilden Einbahnstraßen mit dem Hinweis, "Radverkehr frei". Ist ein Radweg nicht explizit beschildert, muss er nicht zwingend von Radfahrern genutzt werden.

Manchmal lohnt aber doch ein Blick nach links: An vielbefahrenen Straßen kann es vorkommen, dass ein obligatorischer Radweg für beide Richtungen angelegt wurde. Auf Gehwegen haben Fahrradfahrer im Alter von über acht Jahren – und ihre Begleitperson – hingegen nichts verloren und zahlen 15 Euro, wenn sie sich erwischen lassen.

Und was haben Radler zu befürchten, die zu viel Radler hatten? Offiziell ist die Toleranz hier vergleichsweise hoch: Während Autofahrer sich mit 0,5 Promille am Steuer strafbar machen, müssen Fahrradfahrer erst ab 1,6 Promille mit drei Punkten, hohen Bußgeldern und einer Anordnung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen. Beachtet, dass es sich ab diesem Alkoholpegel laut STVO nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit handelt, sondern bereits um eine Straftat.

Kauf-Tipp – dieser polizeigenaue Promille-Tester hat im Vergleich von AutoBILD gewonnen:

Das heißt allerdings nicht, dass man sich mit unter 1,6 Promille grundsätzlich noch aufs Rad schwingen kann. Eine Strafanzeige droht bereits ab 0,3 Promille – wenn man auffällig fährt und damit eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt. Ein Taxi kann Leben retten: Wir empfehlen euch, Alkohol auch als Fahrradfahrer oder Fußgänger nicht zu unterschätzen. Wer aktiv am Straßenverkehr teilnehmen möchte, sollte sich zügeln und vielleicht mal einen Promille-Rechner fragen.

Diese Rechte genießen Radfahrer

Ihr dürft euch auf dem Fahrrad an einer Autoschlange vor einer roten Ampel rechts vorbeischlängeln, müsst dabei allerdings mindestens einen Meter Sicherheitsabstand zu den Autos wahren. In vollen Städten wie Hamburg scheint das allerdings utopisch. Umgekehrt müssen Autofahrer sogar 1,5 bis zwei Meter Abstand einhalten, wenn sie uns auf dem Rad überholen.

Übrigens: Ausfallend solltet ihr auf dem Fahrrad besser nicht werden. Für Beleidigungen oder entsprechende Gesten kann man zu bis zu 750 Euro Bußgeld verdonnert werden.

In diesem Sinne: Wir hoffen, dass unser Ratgeber zur Handynutzung auf dem Fahrrad euch sicher ans Ziel bringt und raten nicht nur zu mehr Aufmerksamkeit, sondern auch etwas Umsicht und Gelassenheit im Straßenverkehr. Wir wünschen euch allzeit gute Fahrt und wenn ihr Gefallen am Biken findet und noch ein paar smarte Gadgets für euren Drahtesel sucht, lest weiter. Die besten Apps für Radler – von Tracking bis Mitfahrer finden – haben wir ebenfalls für euch gesammelt, neben den besten Fahrradhalterungen fürs Smartphone.

Wie findet ihr das? Stimmt ab!
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