WhatsApp gehört zwar mittlerweile zu Facebook, das bedeutet offenbar aber nicht, dass dieser Umstand auch für die Nutzer gilt. Zumindest in Deutschland darf der Social-Media-Riese personenbezogene WhatsApp-Daten von euch nicht einfach für die Social-Media-Plattform verwenden, beispielsweise für zielgerichtete Werbung.
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat entschieden, dass Facebook keine Daten der deutschen WhatsApp-Nutzer verwenden darf. Dies sei zumindest auf Grundlage der Anordnung eines Hamburger Datenschutzbeauftragten folgte.
Nutzungsbedingungen versus Datenschutzrecht
Weiterhin sei das Problem, dass die im Jahr 2016 neu eingeführten Nutzungsbedingungen von WhatsApp voraussichtlich gegen das deutsche Datenschutzrecht verstoßen. Dementsprechend habe das Gericht im Interesse der Nutzer gehandelt und untersagt dem Konzern die Verwendung persönlicher Daten für das soziale Netzwerk. Ein weiterer Antrag von Facebook dürfte ohne Änderung der Nutzungsbedingungen daher eher wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Die AGB-Änderung hat Facebook schon zuvor Ärger eingebracht. So habe das Unternehmen schon eine Summe in Höhe von 110 Millionen Euro an die Europäische Kommission zahlen müssen, da die aktualisierten Nutzungsbedingungen eine Verknüpfung von WhatsApp- und Facebook-Konten erwähnen. 2014 habe der Konzern allerdings noch behauptet, das sei technisch nicht möglich – in den Augen der EU-Kommission eine Lüge, die mit einer hohen Summe bestraft wurde.