Snapchat gehört seit einiger Zeit zu den beliebtesten Messengern – und leider auch zu denen, die aufgrund ihrer Datenschutz-Politik in der Kritik stehen. Checked4you, das Online-Jugendmagazin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, hat sich die aktuellen Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen (Jeweils vom 29. März 2016) einmal genauer angesehen – und weist nun auf mehrere heikle Details hin.
Wer Snapchat nutzt, der sollte sich darüber im Klaren sein, was die Betreiber laut Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen alles erfassen und speichern dürfen. Hierzu zählt nicht nur, auf was für einem Endgerät Ihr den Dienst nutzt, sondern auch, wie oft dies geschieht, wie lange und zu welchen Zeiten. Auch die Kontakte, mit denen Ihr Euch über den Dienst austauscht, darf Snapchat registrieren und verarbeiten, um so am Ende ein immer genaueres Profil von Euch, Eurem Umfeld und Euren Interessen zu erstellen.
Bilder können für Snapchat-Werbung verwendet werden
Snapchat ist vor allem mit einem besonderen Feature groß geworden: mit der Möglichkeit zum Versenden von Bildern, die nur einmal geöffnet werden können und sich dann nach einigen Sekunden selbst löschen. Da die App eben aus diesem Grund auch zum Austausch peinlicher und anzüglicher Bilder verwendet wurde, fanden findige Nutzer schnell Wege, die flüchtigen Bilder zu speichern. Aber auch in Snapchats Datenschutzbestimmungen und den Nutzungsbedingungen finden sich Gründe, aus denen Ihr Euch den Versand allzu privater Bilder gut überlegen solltet.
Snapchat räumt sich beispielsweise das Recht ein, Inhalte jederzeit und aus beliebigem Grund zu prüfen, einzusehen und zu löschen. Ein ebenfalls heikler Punkt ist, dass versendete Inhalte auf Servern in den USA landen und von Snapchat für eigene Werbung kopiert, verändert, veröffentlicht, versendet und verteilt werden dürfen. Checked4you weist darauf hin, dass die Betreiber demnach ein privat versendetes Bild von Euch ohne Weiteres auf ein Plakat drucken und als Werbung für Snapchat an eine Bushaltestelle hängen dürften. Im November 2015 hatte Snapchat in einem Blogeintrag erklärt, dass diese Rechte zur weiteren Verwendung erforderlich seien, um beispielsweise Live-Stories zu Events erstellen zu können. Tipps zu den Privatsphäre-Einstellungen und zur sonstigen Verwendung von Snapchat hat Jan übrigens bereits für Euch zusammengestellt.