Verbraucherschützer verklagen WhatsApp wegen Datenweitergabe an Facebook

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WhatsApp (© 2015 WhatsApp, CURVED Montage )

Klage gegen WhatsApp: Spätestens seit der Aktualisierung der Nutzungsbedingungen im August 2016 ist klar, dass der Messenger fleißig Daten mit Facebook austauscht. Dies geschieht offenbar auch dann, wenn Nutzer die Datenweitergabe deaktiviert haben – zumindest in einem geringeren Umfang. Verbraucherschützer verklagen nun den Dienst.

Wegen dem zum Teil widerrechtlichen Speichern von Daten und deren Weitergabe an Facebook hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Klage gegen WhatsApp eingereicht. Demnach sei das Unternehmen einer Aufforderung zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung im September 2016 nicht nachgekommen. Auch der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat WhatsApp im September des letzten Jahres verboten, weiterhin Nutzerdaten an Facebook zu senden. Im Statement des vzbv heißt es: "Unsere Marktwächterexperten haben das Fehlverhalten des Anbieters erfolgreich sichtbar gemacht. Nun treffen wir uns vor Gericht wieder."

Löschung übertragener Daten

Ziel vom vzbv sei es laut iPhone-Ticker, dass acht Punkte aus der Nutzungsbedingungen von WhatsApp gestrichen werden. Zudem werde die Löschung aller bisher vom Messenger an Facebook übertragenen persönlichen Daten von Nutzern gefordert. Dieser Datenaustausch soll derzeit auch dann erfolgen, wenn die entsprechende Person nicht einmal über ein Facebook-Konto verfügt.

Durch die von WhatsApp an Facebook übertragenen Daten könnte Euch die Social Media-Plattform beispielsweise gezielt Werbung von Unternehmen anzeigen, mit denen Ihr über den Messenger in Kontakt steht. Aufgrund der gesammelten Informationen können Euch auch gezielt neue Freundesvorschläge gemacht werden. Auch wenn Ihr dem Teilen Eurer Informationen innerhalb der festgesetzten Frist widersprochen habt, werden Eure persönlichen Daten etwa "zur Verbesserung von Infrastruktur und Zustellsystemen" an Facebook gesendet. Was damit genau gemeint ist, weiß womöglich nur das Unternehmen selbst. Es bleibt spannend, ob die Klage des vzbv zum Erfolg führen wird.

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