Datenschützer der sogenannten Artikel 29 Datenschutzgruppe (WP29) fordern WhatsApp-Chef Jan Koum in einem offenen Brief dazu auf, den Datenaustausch mit Facebook zu unterbinden. Zudem verlangt das Gremium Antworten: Wohin gehen die Daten, wer kann sie einsehen und was sind die Folgen?
Laut der offiziellen Pressemitteilung der WP29 äußere man "ernste Bedenken hinsichtlich der Informationsweitergabe innerhalb der 'Facebook-Unternehmensfamilie'". WhatsApp solle daher alle relevanten Informationen schnellstmöglich preisgeben und die Weitergabe unverzüglich stoppen. Vorerst blieben nämlich zahlreiche Fragen offen. Wie bindend ist die Einwilligung in die Weitergabe überhaupt? Und welche Rechte haben WhatsApp-Nutzer, die gar kein Facebook-Konto besitzen?
Rechtliche Schritte werden geprüft
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des offenen Briefes sind kaum zwei Wochen vergangen, seit Facebook gegen ein Verbot des Datenaustauschs geklagt hat. Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar hatte zuvor erwirkt, dass WhatsApp-Nutzerdaten nicht mehr von dem Social-Network-Riesen gespeichert werden dürfen. Eine Reaktion blieb allerdings aus.
Da ist es wenig verwunderlich, dass sich mit der Artikel 29 Datenschutzgruppe nun ein EU-Gremium in den Fall einschaltet. Konkrete rechtliche Folgen drohen WhatsApp und Facebook durch den Brief zwar nicht, die Datenschützer der WP29 haben aber eine eigene Untergruppe eingerichtet, die mögliche Maßnahmen gegen die Unternehmen untersuchen soll. Das nächste Treffen der Mitglieder soll im November erfolgen. Bis dahin haben sich vielleicht auch schon Verbraucherschutzverbände für eine Klage gegen Facebook durchgerungen.